Minijob-Überschreiten der 450,00 Euro

Für eine erneute Übergangszeit vom 01.06. – 31.10.2021 kann vorübergehend ein viermaliges Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze im Minijob möglich sein. Ein Mitarbeiter kann also in einzelnen Monaten mehr als 450 € verdienen. Dieses gilt jedoch nur für Beschäftigungszeiträume ab Inkrafttreten der Übergangsregelung. Für davor liegende Zeiträume bleibt es bei der Möglichkeit des dreimaligen nicht vorhersehbaren Überschreitens der Verdienstgrenze. Verdient ein Minijobber nach dem 01.06.2021 in den Kalendermonaten Juni bis Oktober 2021 mehr als ursprünglich vorgesehen, ist zu prüfen, wie oft dies innerhalb des letzten Zeitjahres geschehen ist. Der 12-Monats-Zeitraum endet immer mit dem Ende des Kalendermonats, in dem ein unvorhersehbares Überschreiten vorliegt. Wurde die Verdienstgrenze innerhalb dieses Zeitraums in maximal 4 Kalendermonaten nicht vorhersehbar überschritten, liegt ein gelegentliches Überschreiten und damit weiterhin ein Minijob vor.